Rechtliche Themen sind oft ein lästiges Übel, das wir gerne in den Hintergrund schieben. “Wird schon passen”, sagen wir uns. Aber wenn es dann doch einmal Ärger gibt, wünscht man sich, man hätte es vorher anständig geregelt. Zum Beispiel die Nutzungsrechte für Fotos. Hier kommt ein kleiner Überblick über das Thema:

Wozu Nutzungsrechte?

Wenn du im Auftrag deines Kunden fotografierst, bekommt dieser am Ende die Bilder übergeben, richtig? Das heißt, bekommt er sie tatsächlich? Übergibst du sie ihm, so dass sie dann ihm gehören? So wie wenn du ihm z.B. ein Fahrrad verkaufen würdest? Das Fahrrad wechselt den Besitzer: Es ist danach nicht mehr in deinem Besitz, sondern in seinem. Bei Bildern ist das aber anders: Du übergibst ihm i.d.R. digitale Kopien der Bilder. Oder Prints, was auch nichts weiter ist als Kopien, nur eben auf Papier. Die Originale bzw. weitere Kopien bleiben bei dir. Vielleicht übergibst du sogar weitere Kopien später an andere Kunden, wenn du das darfst. Bilder sind, anders als Fahrräder, im digitalen Zeitalter beliebig oft (sogar verlustlos) kopierbar, und einmal in die Welt gesetzt, ist ihre Verbreitung kaum zu kontrollieren.

Klingt wie Software, oder? Programme (neudeutsch: Apps), Dateien,  MP3-Musik, Filme usw. Ja, genauso ist es auch! Wenn du dir MP3-Files mit Musik von Michael Jackson oder ein kostenpflichtiges Bildbearbeitungsprogramm von “irgendwoher” aus dem Netz saugst, ohne dafür zu bezahlen, ist das illegal, denn du hast dann kein Nutzungsrecht dafür erworben. Gleichwohl kannst du die Datei trotzdem nutzen, aber wenn dich der Autor / Komponist / Produzent / eine Rechteverwertungsanstalt oder einfach nur ein Rechtsanwalt, der sich auf Abmahnungen spezialisiert hat, dabei erwischt, kann es richtig teuer werden. Und genauso ist es bei Fotos.

(Disclaimer: Das Folgende ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung, die falsch sein kann!)

Verkaufst du deinem Kunden ein “Fotoshooting 2 Stunden, 10 Bilder” für 450€ zzgl. 19% MwSt., sagt das noch gar nichts darüber aus, was dein Kunde mit den entstandenen Bildern machen darf. Da das nicht explizit dabei steht, darf er genau genommen gar nichts mit den Bildern machen. Theoretisch könntest du ihn, sobald du siehst, dass er die Bilder irgendwie verwendet, abmahnen und dazu verdonnern, eine Unterlassungserklärung zu unterschrieben, Lizenzgebühren und die Anwaltskosten zu zahlen. Ob ein Gericht das im Zweifel so bestätigen würde, weiß ich nicht. Letztendlich ist das ja auch eine Sache des gesunden Menschenverstands. Auftrag bezahlt, Bilder dürfen benutzt werden, denn es war ja schließlich eindeutig der Auftrag, nutzbare Bilder zu erstellen. Aber rein nüchtern-rechtlich betrachtet hat dein Kunde dann keine konkreten Nutzungsrechte.

Das Gegenmittel für solche Situationen ist die (schriftliche) Klärung der Nutzungsrechte. Am besten schon im Angebot, nicht erst auf der Rechnung.

Verschiedene Modelle für Nutzungsrechte

Erinnerst du dich, was ich oben geschrieben habe? “Klingt wie Software”. Schauen wir doch mal: Wie machen es denn Softwarehersteller? Wenn du dir ein Programm kaufst – sagen wir: Eine Bildbearbeitungssoftware – zahlst du eine Gebühr – sagen wir, 50€. Und du bekommst dafür… nicht “die Software”! Die bleibt Eigentum des Herstellers. Du bekommst nur eine Kopie des ausführbaren Programms zur Verfügung gestellt, und was du aber eigentlich bezahlt hast, ist ein Nutzungsrecht für dieses Programm. Und das ist meist eingeschränkt auf einen gewissen Zeitraum (oft implizit, denn das nächste große Update im nächsten Jahr kostet dich wieder Geld. Vielleicht dann nur 25€, denn als Bestandskunde bekommst du das Update meist günstiger). Meist ist die Nutzungslizenz auch beschränkt auf eine gewisse Anzahl Benutzer und/oder Computer: Sollen andere Personen aus deiner Familie oder deiner Firma auch mit der Software arbeiten oder willst du die Software auf mehr als 2 oder 3 Computern installieren, brauchst du eine teurere Lizenz. Inzwischen gibt es auch ganz oft die explizite Einschränkung auf einen gewissen Zeitraum der Softwarenutzung. Das nennt sich dann Abomodell. Adobe praktiziert das z.B. seit einiger Zeit mit seiner Kreativ-Software wie z.B. Lightroom und Photoshop. Einige Kunden stören sich sehr daran. Anderen gefällt das. Gerade Firmenkunden sind oft Freunde von Abos, weil die Kosten dann nicht einmalig und hoch sind, sondern regelmäßig und (einzeln betrachtet) sehr viel niedriger. Das lässt sich besser strategisch in die Unternehmensfinanzen einplanen, selbst, wenn es über längere Nutzungszeit sehr viel teurer wird als der Einmalkauf einer Softwareversion.

Was für Nutzungsrechte bzw. Nutzungsrecht-Einschränkungen gibt es?

Bei Fotos und ähnlichen Produkten werden Nutzungsrechte üblicherweise zusätzlich zur Zeit noch nach folgenden Kriterien beschränkt:

  • Verwendungsort (online, print… – oder genauer z.B.: Firmenwebsite, Social Media Marketing, Vereinswebsite, Print-Magazin, Buch, Flyer usw.)
  • Auflage (bei print) bzw. Reichweite (bei online)
  • Geographische Einschränkungen: Dürfen die Bilder weltweit verwendet werden oder nur in bestimmten Ländern?
  • Anzeige- bzw. Print-Größe der Bilder: Das lässt sich vom Fotografen auch über die Auslieferung der Bilder in einer reduzierten Auflösung indirekt steuern. Aber Achtung: Nicht nur über die Auflösung steuern. Wenn der Kunde das Bild mit niedriger Auflösung dann versucht, sehr groß zu platzieren, erscheint es pixelig, also in schlechter Qualität. Im schlimmsten Fall fällt das auf uns zurück und wir werden nicht mehr gebucht, weil wir “pixelige Bilder ausliefern”. Nicht jeder Kunde oder Betrachter der Bilder kennt diese Zusammenhänge zwischen Auflösung und Größe.
  • Nutzung ggf. nur mit Nennung / Verlinkung des Fotografen
  • Einfache oder exklusive Nutzungsrechte – Im Falle von einfachen Nutzungsrechten darf der Fotograf die Bilder dann auch für seine eigenen Zwecke nutzen, z.B. für Werbung oder Verkauf von weiteren Lizenzen an andere Kunden, und generiert so weiteren Umsatz mit demselben Bild.
  • Bildbearbeitung: Darf der Kunde das Bild manipulieren? Auch ein Crop ist evtl. schon eine Manipulation.
  • Weiterverkauf: Darf der Kunde das Bild weiterverkaufen, also direkt mit dem Bild wiederum Geld verdienen? Darf er es direkt auf zu verkaufenden Produkten einsetzen, z.B. auf T-Shirts, Tassen oder auf eine Baugerüstplane drucken, die er verkauft?
  • Kommerzielle Nutzung: Darf der Kunde das Bild (indirekt) zum Geldverdienen nutzen, also z.B. für kommerzielle Werbung in einem Katalog, auf seiner Firmenwebsite oder in einer Produktanleitung? Oder ist die Lizenz auf redaktionelle Nutzung oder ausschließlich private Nutzung beschränkt?
  • Übertragbakeit: Darf der Kunde das Nutzungsrecht auf andere Personen oder Firmen übertragen?

 

 

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Finanzielles:

Im Unterschied zu Software-Herstellern rechnen wir Fotografen allerdings nicht ausschließlich Nutzungsrechte ab, sondern auch unseren Zeitaufwand für eine Dienstleistung am Kunden. Beim Softwarehersteller ist die Arbeitszeit der Mitarbeiter in die Lizenzgebühren mit eingerechnet. Über die Masse rechnet sich das dann wieder. Wir Fotografen haben aber keine solche “Masse”. Daher ist die Berechnung des Zeitaufwandes für einen Auftrag ein großer Posten auf der Rechnung für den Kunden.

Und hier liegt die Krux: Viele Kunden und sogar viele Fotografen sind der Meinung, dass dieser Betrag, die Bezahlung der Dienstleistung, das Nutzungsrecht für die Fotos mit abdecken sollte. “Ist ja schließlich teuer genug”.

(Disclaimer: Das Folgende ist wieder mal keine Steuerberatung, sondern das sind Infos, die ich aus mehreren Quellen zusammengesammelt habe. Es gibt auch Quellen, die das Gegenteil behaupten. Fragt bitte im Zweifel euren Steuerberater bzw. direkt euer Finanzamt! Scheinbar wird das auch regional bzw. von unterschiedlichen Finanzämtern unterschiedlich gehandhabt):

Aber das birgt mit unter schon steuerliche Probleme. Während die Dienstleistung mit 19% besteuert wird (außer bei Kleinunternehmen), werden Nutzungsrechte oft mit dem ermäßigten Steuersatz (7%) besteuert. Das heißt: Eigentlich müssen die Nutzungsrechte in der Rechnung allein wegen des anderen Steuersatzes getrennt von der Dienstleistung ausgewiesen werden. Das scheint von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich ausgelegt bzw. gehandhabt zu werden. Bevor du es auf die eine oder andere Art machst, erkundige dich am besten direkt bei deinem Finanzamt! Wenn es unklar ist, dürfte die Besteuerung der Nutzungsrechte mit 19% die sicherere Variante für dich sein. Firmenkunden wird das egal sein, denn die holen sich diese Steuer sowieso vom Finanzamt wieder. Wenn du aber Privatkunden belieferst, bedeutet ein höherer Steuersatz insgesamt höhere Preise und damit einen schlechteren Stand gegenüber deiner Konkurrenz.  Dann lohnt es sich vielleicht, doch einmal über den ermäßigten Steuersatz nachzudenken und mal beim Finanzamt nachzufragen.

Was bedeutet das für unsere Fotos?

Wann immer wir einem Kunden Bilder übergeben, sollten wir ihm auch schriftlich seine Rechte bestätigen. Damit kann der Kunde sicher sein, dass er nicht plötzlich einmal abgemahnt wird, weil er unsere Fotos verwendet. Wie wir diese Nutzungsrechte gestalten, liegt bei uns. Das Abomodell hat sich in der Fotografie noch nicht wirklich durchgesetzt, obwohl es durchaus in manchen Gebieten der Fotografie sinnvoll sein kann.

Rechnen wir Nutzungsrechte separat ab und beschränken sie zeitlich oder auf eine bestimmte Art bzw. einen bestimmten Umfang der Verwendung, hilft das im Übrigen auch dabei, den Preis für den initialen Auftrag niedriger zu halten: Damit sich unser Geschäft langfristig rechnet, müssen wir ja unsere Auftragspreise entsprechend hoch ansetzen. Können wir erwarten, aus einem Auftrag zukünftig weiteren Umsatz zu generieren, weil der Kunde seine Nutzungsrechte erneuern oder von uns neue Bilder machen lassen muss, können wir den Initialpreis für den Auftrag niedriger ansetzen. Das freut auch den Kunden (ähnlich wie beim Abomodell, s.o.).

Ich werde wohl auch in Zukunft optional uneingeschränkte Nutzungsrechte anbieten, denn nicht alle Kunden werden solch eine Regelung mit eingeschränkten Nutzungsrechten wollen (nicht alle Softwarekunden akzeptieren ja auch das Abomodell für Softwarenutzungslizenzen. Auch ich stehe dem sehr skeptisch gegenüber, vorwiegend wegen der entstehenden Abhängigkeiten vom Anbieter. Verschwindet der plätzlich vom Markt, habe ich als Kunde ein ein echtes Problem). Allerdings werden auch bei mir die Initialkosten für einen Fotoauftrag nebst begrenzter Nutzungsrechte günstiger sein als für einen Fotoauftrag, bei dem uneingeschränkte Nutzungsrechte an den Kunden übergehen. Unter dem Strich dürfte es also für den Kunden kaum ein finanzieller Unterschied (also nicht von Nachteil) sein. Begrenzte Nutzungsrechte verteilen die Ausgaben eben nur über einen längeren Zeitraum, was wiederum sogar ein geschäftlicher Vorteil sein kann. Für mich als Dienstleister bieten diese eingeschränkten Nutzungsrechte auf jeden Fall Vorteile. Also bei genauerer Betrachtung vielleicht eine Win-Win-Situation?

In letzter Zeit rechnen gerade Fotografie-Quereinsteiger (wie ich es ja auch einer bin) Aufträge oft ohne separate Nutzungsrechte-Regelung ab. Das ist aber letztendlich durchaus nachteilig fürs eigene Geschäft. Für Werbeagenturen zum Beispiel sind geregelte Nutzungsrechte z.T. ein wichtiges Kriterium bei der Auftragsvergabe, da das die Professionalität des Fotografen unterstreicht und vor allem, weil es der Agentur bei der Nutzung eben auch die nötige Rechtssicherheit gibt.

 

 

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